Vereinssatzung §2 Zweck des Vereins
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
- Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
- Treffpunkt für die Bürger und Vereine
- Erhaltung von Traditionen und Brauchtum
- Lehrstätte für Natur, Umwelt und Gesundheit
- Planung, Erstellung und Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
- Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
- Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Vereinssatzung §3 selbstlose Tätigkeit
Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.