Vereinssatzung §2 Zweck des Vereins

  1.  Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).
  2.  Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht:
      • Treffpunkt für die Bürger und Vereine
      • Erhaltung von Traditionen und Brauchtum
      • Lehrstätte für Natur, Umwelt und Gesundheit
      • Planung, Erstellung und Betrieb eines Dorfgemeinschaftshauses
  3. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keinerlei Zuwendungen aus Mitteln des Vereins
  5. Weiterhin darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
    •  

Vereinssatzung §3 selbstlose Tätigkeit

Der Verein verfolgt keinerlei eigenwirtschaftliche Zwecke.